Krankenversicherung

Krankenversicherung

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Ob Sie und Familienangehörige in der Schweiz versicherungspflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, von denen die Wichtigsten im Folgenden aufgezählt werden.

Die wohl wichtigste Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz. Unabhängig von der Nationalität ist jeder Inhaber einer Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung dazu verpflichtet, krankenversichert zu sein. Dies gilt ebenso für Familienangehörige, ganz gleich ob es die Ehegattin, der Ehegatte oder die Kinder sind. Eine Familienversicherung wie etwa in Deutschland gibt es hierzulande in diesem Sinne nicht.

Wenn Sie in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz erwerbstätig sind, sind Sie ebenso dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen, wie auch ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen. Die Versicherungspflicht ist ebenfalls obligatorisch, wenn Sie über eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung verfügen, die für drei Monate oder länger terminiert ist. Auf kurzfristig Erwerbstätige trifft die Notwendigkeit einer Versicherung lediglich dann zu, wenn Ihr eigener Schutz nicht deckungsgleich mit dem der schweizerischen Krankenversicherung ist.

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